Ein Trauerfall - das ist jetzt zu tun

 

Nicht nur das Leben, auch der Todesfall ist an juristische Gegebenheiten geknüpft. Und obwohl man sich angesichts des Verlusts eines geliebten Menschen nicht mit solchen Dingen beschäftigen möchte, gibt es doch Notwendigkeiten, die bedacht und erledigt werden müssen.

 


Wir geleiten Sie durch notwendige Maßnahmen und erledigen anstehende Formalitäten, wenn Sie es wünschen.

 

 

Unsere Aufgaben:

 

-                     Überführung des/der Verstorbenen veranlassen

-                     die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen

-                     Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes

(bei Erd- oder Feuerbestattung)

-                     Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier

-                     Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die

Trauerfeier bestellen

-                     Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen

-                     Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen

-                     Sarggebinde bestellen

-                     Bestellung von Kränzen und Handsträußen

-                     Trauerbriefe und Danksagungen bestellen

-                     Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen

-                     dem Pfarrer oder einem Redner Kenntnis geben

-                     evtl. Trauerkaffee, Trauermahl nach der Trauerfeier in einem Café

bestellen

-                     Abmeldung bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und ggf. mit

berufsständischen Organisationen

-                     Abmeldung bei der Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen

-                     Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der

Rentenversicherungsstelle beantragen

-                     Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle

(in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)

-                     Meldung der Verstorbenenanschrift zur "Robinson-Liste" zwecks 

Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen


 

 

Was bei einem Todesfall alles zu bedenken ist, dazu ist man in der Trauerphase oft nicht fähig. Diese „Prüfliste“ soll Ihnen helfen, damit Sie nichts vergessen:

 

 

+                     den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist

+                     Todesbescheinigung, bzw. Leichenschauschein besorgt der Bestatter

 

+                     Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen

 

+                     Trauerkleidung auswählen

(Kleid oder Anzug mit Unterwäsche, Strümpfe, keine Schuhe)

 

+                     Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen

+                     Erbschein beantragen und Testament beim Amtsgericht eröffnen lassen

(evtl.  Notar einschalten)


+                     Wohnung kündigen

+                     Telefon und Zeitungen abbestellen

+                     Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den

Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen

+                     Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung

+                     Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen

+                     Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)

+                     Versorgung der Haustiere

+                     Versorgung der Blumen und Pflanzen

+                     Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel

+                     Umbestellung der Post

+                     Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern

+                     Fälligkeit von Terminzahlungen

+                     Regulierung der Heizungsanlage

+                     Abstellen von Gas und Wasser

+                     Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)

+                     Benachrichtigung evtl. Kreditgeber

+                     Benachrichtigung der Kunden

+                     Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars

+                     Einschaltung eines Steuerberaters

+                     Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei

zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst

 

 

 

 Wir wünschen Ihnen Kraft und Mut, und Menschen, die Ihnen Trost spenden.

 

 

 


Fußnote:

* Diese Liste stellt nur einen Auszug dar und kann deshalb von der Vollständigkeit im Einzelfall abweichen. Alle Informationen sind der Broschüre "Ratgeber bei Trauerfällen I und II" von Conrad W. Schormann entnommen, bzw. der Trauerkultur - Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH.